In einer Pressemitteilung vom 19. Januar gab die Schweizer Regierung bekannt, dass ab Samstag, dem 22. Januar, die 3G-Regel (geimpft, getestet oder geheilt) für Reisen in die Schweiz gilt. Wer geimpft oder genesen ist, muss an der Grenze kein negatives Testergebnis mehr vorweisen, wie es bis zum 22. Januar der Fall war.
Auch die Forderung nach einem zweiten Test zwischen dem 4. und 7. Tag für nicht geimpfte oder genesene Personen entfällt ab dem 22. Januar. Das Passenger Locator Form muss nur von Personen ausgefüllt werden, die ab dem 22. Januar mit dem Flugzeug oder Bus in die Schweiz reisen.
Alle Massnahmen, die den Wintersport in der Schweiz betreffen, werden in diesem Blog aktualisiert.
Bild: © Vincent Lottenberg
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